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Nutzungsbedingungen für Restaurantkunden der goPIZZAgo GmbH


goPIZZAgo GmbH, Hasenbergsteige 24, 70197 Stuttgart (im Folgenden „goPIZZAgo“) erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen IT-Entwicklung und Plattformbetreuung, insbesondere internetbasierte Anwendungen für die Gastronomie sowie Dienstleistungen im Bereich On- und Offline Marketing. Die Internetseite www.gopizzago.de, einschließlich der für die Lieferdienste erstellten Internetseiten, Apps und eingerichteten Telefonnummern bilden eine von goPIZZAgo angebotene Internet-Plattform (im Folgenden „Plattform“). Über die Plattform können gastronomische Betriebe ihr gastronomisches Angebot auch für Lieferungen außer Haus und/oder zur Abholung anbieten (im Folgenden „Lieferdienst(e)“). goPIZZAgo bietet selbst keine Dienstleistungen eines Lieferdienst an, sondern stellt Lieferdiensten als Vermittler nur die Plattform zur Verfügung, die diese für den Vertrieb ihrer Waren und Dienstleistungen im Internet nutzen. goPIZZAgo verwendet mit der Einwilligung der angeschlossenen Lieferdienste, deren Kennzeichen zur Bewerbung der Waren und Dienstleistungen der Lieferdienste und der Plattform.

1. Geltung der Nutzungsbedingungen

1.1 Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen goPIZZAgo und den Lieferdiensten, welche die Nutzung der Plattform als Portal, über das Speisen und Getränke online und telefonisch bestellt werden können, zum Gegenstand haben, ausschließlich. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Lieferdiensts gelten nur, soweit ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.

1.2. Diese Nutzungsbedingungen gelten auch dann, wenn goPIZZAgo in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.

1.3. goPIZZAgo schließt keine Verträge zur Nutzung von Plattform als Lieferdienst mit Verbrauchern nach § 13 BGB ab. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern nach § 14 BGB.

2. 2. Gegenstand der Nutzungsbedingungen

2.1. Mit Plattform stellt goPIZZAgo den Lieferdiensten Dienstleistungen eines Internetportals bereit, die von den Endkunden der Lieferdienste („Besteller“) genutzt werden können, um rechtsverbindliche Verträge für den Verkauf von Speisen und Getränken und andere Waren, die üblicherweise zum Sortiment von Lieferdiensten gehören (zum Beispiel Tabakwaren), abzuschließen. goPIZZAgo wird in diesem Vertragsverhältnis keine Vertragspartei, sondern stellt nur die Plattform zum Vertragsschluss bereit.

2.1.1. Lieferdienste dürfen Plattform nutzen, um unter eigenem Namen die Lieferung oder Abholung von Speisen und Getränken den Bestellern online anzubieten. Gegenstand der Nutzungsbedingungen ist die entgeltliche Nutzung der Plattform durch den Lieferdienst.

2.1.2. Unter www.gopizzago.de sind die Leistungsmerkmale der Plattform näher beschrieben. Soweit zwischen dem Lieferdienst und Plattform nichts anderes vereinbart wurde, beinhalten die von Plattform zu erbringenden Dienstleistungen die Bereitstellung von Plattform zur Nutzung durch den Lieferdienst einschließlich der Einrichtung und Verwaltung der für den Lieferdienst angelegten Nutzerkonten.

2.2. Plattform kann von den Bestellern als Internetangebot unter https://www.gopizzago.de oder über einen Onlineshop des Lieferdienstes oder über die im App Store von Apple und über Google Play verfügbaren Apps genutzt werden, wenn goPIZZAgo einen Onlineshop oder die Apps für den Lieferdienst bereitgestellt hat. Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Plattform Apps können im jeweiligen Angebot von Apple und Google eingesehen werden.

2.3. Plattform nimmt dabei die Speicherung, Bearbeitung und Weiterleitung von verbindlichen Bestellungen zwischen dem Besteller und dem Lieferservice vor.

2.4. Diese Nutzungsbedingungen regeln gegenüber dem Lieferdienst insbesondere, zu welchen Konditionen goPIZZAgo gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts die Nutzung der Funktionen von Plattform bereitstellt, in welchem Umfang die Nutzung gestattet sein soll, wie die Nutzung von Plattform technisch ermöglicht wird, in welchem Umfang goPIZZAgo Nutzungsrechte an Plattform einräumt und den Speicherplatz für die durch die Nutzung von Plattform erzeugten bzw. zur Nutzung von Plattform erforderlichen Daten (nachstehend „Anwendungsdaten“ genannt) bereitstellt.

2.5. Die durch den Lieferservice gegenüber Bestellern von Speisen und Getränken zu erbringenden Leistungen sind nicht Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen. Für die Nutzung von goPIZZAgo durch Besteller und für Bestellungen bei Lieferdiensten gelten jeweils die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von goPIZZAgo, die unter https://www.gopizzago.de/allgemeine-geschaeftsbedingungen abgerufen werden können.

2.6. Der Kundenservice für die Nutzung von Plattform ist für Lieferdienste zu den auf der Plattform angegebenen Geschäftszeiten erreichbar. Der Support kann unter den auf www.gopizzago.de angebotenen Kontaktmöglichkeiten kontaktiert werden.

3. Vertragsschluss

3.1. Der Vertrag zur Nutzung der Plattform (im Folgenden “Vertrag“ oder „Nutzungsvertrag“) kommt auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen und des unter www.gopizzago.de einsehbaren freibleibenden Angebotes von goPIZZAgo zu Stande, wenn das Angebot des Lieferdienstes zum Abschluss des Vertrages durch eine Anmeldung zur Nutzung der Plattform durch goPIZZAgo angenommen wird (im Folgenden „Auftragsbestätigung“). Der Lieferdienst kann die unter www.gopizzago.de angebotenen Möglichkeiten zur Anmeldung nutzen. Die Auftragsbestätigung kann goPIZZAgo nach eigenem Ermessen dem Lieferdienst auch digital zukommen lassen, insbesondere per E-Mail, während oder nach dem online durchgeführten Anmeldeprozess zur Nutzung von goPIZZAgo durch Lieferdienste.

3.2. Ein Angebot eines Lieferdienstes zum Abschluss eines Nutzungsvertrags, kann goPIZZAgo nach eigenem Ermessen ablehnen. Eine Ablehnung wird dem Lieferdienst mit dem vom Lieferdienst angegebenen Kommunikationsmittel angezeigt.

4. Bereitstellung der Plattform

4.1. goPIZZAgo stellt Lieferdiensten die Plattform zur Verfügung, welche es Bestellern ermöglicht, online und telefonisch Bestellungen bei den Lieferdiensten abzugeben.

4.2. Plattform steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Verträge für die Nutzung von Plattform durch Lieferdienste werden nur auf Deutsch abgeschlossen.

4.3. goPIZZAgo ermöglicht den Lieferdiensten, über den vereinbarten Kanal (z.B. E-Mail, Fax, WhatsApp) über die Plattform eingehende Bestellungen zu erhalten.

4.4. Der Termin für die Bereitstellung von Plattform ergibt sich aus der Auftragsbestätigung gemäß Ziffer 3.1.

4.5. Genannte Termine zur Bereitstellung von Plattform oder einzelner Leistungen, insbesondere von Onlineshops unter einer eigenen Domain oder Apps, entsprechen dem jeweiligen Planungsstand und setzen die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Lieferdiensts voraus, die für die Bereitstellung notwendig sind.

4.6. Verzögert sich die Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Lieferdiensts, so verschiebt sich der Bereitstellungstermin entsprechend.

4.7. goPIZZAgo ist berechtigt, dem Lieferdienst Zusatzkosten - auch für dadurch nötige Überstunden oder anderweitige Mehrarbeit - in Rechnung zu stellen, die aus einer vom Lieferdienst zu vertretenden Verzögerung resultieren.

4.8. goPIZZAgo gewährleistet, dass Plattform stets dem erprobten Stand der Technik entspricht.

4.9. Plattform und die Anwendungsdaten werden regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der Lieferdienst verantwortlich.

4.10. Plattform ist eine Webanwendung. Es muss keine Software auf den Endgeräten installiert werden, mit denen Plattform genutzt wird. Die für den Lieferdienst tätigen Nutzer benötigen für die Nutzung von Plattform eine Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite und ein geeignetes ausreichend leistungsfähiges Endgerät, auf dem einer der gängigen Internetbrowser in der jeweils aktuellen Version installiert sein muss. Der Lieferdienst ist dafür verantwortlich, dass die Nutzer diese Voraussetzungen einhalten.

4.11. goPIZZAgo bietet Dienstleistungen zur Bereitstellung des Angebots des Lieferdienstes auf Plattform an, insbesondere die Übertragung von Speisekarten, Zutatenlisten der angebotenen Speisen und die Veröffentlichung von Öffnungszeiten. Die dafür notwendigen Lieferdienst-Materialien müssen durch den Lieferdienst bereitgestellt werden und sind nicht Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen. Die durch den Lieferdienst bereitgestellten Lieferdienst-Materialien werden von goPIZZAgo inhaltlich nicht geprüft.

5. Nutzung von Lieferdienst-Materialien und Schutzrechten

5.1. Die zur Nutzung der Plattform notwendigen Informationen, Unterlagen, gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Marken und Geschäftszeichen einschließlich des Firmennamens, unter dem der Lieferdienst seine Leistungen anbietet, Bilder und alle sonstigen notwendigen Arbeitsunterlagen (im Folgenden „Lieferdienst-Materialien“) sind vom Lieferdienst nach der Auftragsbetätigung über die unter www.gopizzago.de angebotenen Kommunikationskanäle an goPIZZAgo zu übermitteln.

5.2. Lieferdienst gestattet ausdrücklich, dass goPIZZAgo die Lieferdienst-Materialien zur Bewerbung der Waren und Dienstleistungen des Lieferdienstes sowie der Plattform während der Vertragslaufzeit verwendet. goPIZZAgo verwendet die Lieferdienst-Materialien insbesondere zur:

5.2.1. Erstellung des Angebotes des Lieferdienstes auf der Plattform;

5.2.2. Bewerbung der Waren und Dienstleistungen des Lieferdienstes;

5.2.3. Suchmaschinenoptimierung und/ oder Suchmaschinenmarketing;

5.2.4. Verbindung bestehender Internetangebot der Lieferdienste mit der Plattform;

5.2.5. Anmeldung von Domains und Erstellung von Webseiten.

5.3. Die von goPIZZAgo angemeldeten Domains bleiben auch nach dem Vertragsschluss im Eigentum von goPIZZAgo.

5.4. Soweit die Lieferdienst-Materialien nach Urheberrechtsgesetz (als Werk, Sammelwerk, Datenbankwerk, Computerprogramm, Lichtbild, Datenbank, über verwandte Leistungsschutzrechte oder als abgeleitete Rechte von den genannten Rechten), Kunsturhebergesetz, Markengesetz oder über sonstige Schutzrechte geschützt sind, räumt der Lieferdienst goPIZZAgo alle für die Durchführung des Nutzungsvertrages nötigen Nutzungsrechte an den Lieferdienst-Materialien ein bzw. vermittelt diese Nutzungsrechte. Der Lieferdienst hat dafür vertraglich Sorge zu tragen, dass die vorgenannten Nutzungsrechte abtretbar an den Lieferdienst übertragen wurden, so dass diese hier vereinbarte Verpflichtung erfüllt werden kann. Etwaige Mängel in den Nutzungsrechten an den Lieferdienst-Materialien gehen zu Lasten des Lieferdiensts.

5.5. Der Lieferdienst gewährt goPIZZAgo das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, an Subunternehmer von goPIZZAgo unterlizenzierbare, nicht ausschließliche Recht, die Lieferdienst-Materialien zu Zwecken dieses Vertrages auf einem Server oder mehreren Servern, in einer Cloud-Infrastruktur, auf weiteren Servern, die zur Spiegelung oder Erhöhung der Verfügbarkeit dienen, und auf einer ausreichenden Anzahl von Backup-Kopien zu vervielfältigen.

5.6. Der Lieferdienst gewährt goPIZZAgo das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, weltweite, nicht ausschließliche Recht, die Lieferdienst-Materialien auf dem Server und das daran angeschlossene Internet der Öffentlichkeit oder dem mit dem Lieferdienst vereinbarten Personenkreis in einer Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit oder des mit dem Lieferdienst vereinbarten Personenkreises Zugang zu Plattform von einem Ort und zu einer Zeit, die sie jeweils individuell wählen, haben und diese Daten durch Herunterladen vom Server des Anbieters speichern oder anderweitig nutzen können. Der Lieferdienst kann den Zugang zu Plattform in der Administrationsoberfläche selbst konfigurieren. Soweit nach Beendigung des Vertrages Lieferdienst-Materialien von Dritten in Cache-Speichern vorgehalten werden, wird diese Speicherung nicht mehr goPIZZAgo zugerechnet.

5.7. Der Lieferdienst versichert darüber hinaus, dass die Lieferdienst-Materialien nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und frei von Rechten Dritter sind bzw. der Lieferdienst über die erforderlichen Rechte an den Lieferdienst-Materialien verfügt.

5.8. Der Lieferdienst stellt goPIZZAgo von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund der in Plattform genutzten Lieferdienst-Materialien frei. Die Freistellung beinhaltet angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, die die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren übersteigen können.

5.9. Dem Lieferdienst ist bekannt, dass goPIZZAgo als Plattformanbieter die Inhalte, die der Lieferdienst nutzt, nicht auf Ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft. Falls Dritte gegenüber goPIZZAgo geltend machen, durch solche Inhalte in ihren Rechten verletzt zu sein, wird goPIZZAgo den Lieferdienst unverzüglich informieren.

5.10. goPIZZAgo ist in so einem Fall berechtigt, die vorgeblich rechtsverletzenden Inhalte zu sperren oder das betreffende Angebot des Lieferdienstes teilweise oder ganz vom Internet zu trennen oder von der Plattform zu entfernen, wenn goPIZZAgo ansonsten schwerwiegende rechtliche Nachteile drohen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Lieferdienst auch nach einer unverzüglichen Information durch den Anbieter nicht reagiert und goPIZZAgo deshalb möglicherweise selbst durch Dritte wegen der geltend gemachten Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden könnte. Der Vergütungsanspruch von goPIZZAgo bleibt davon unberührt.

6. Bewertungen

6.1. goPIZZAgo kann auf der Plattform Bewertungen und Kommentare („Kundenbewertungen“) veröffentlichen, welche von Bestellern, die über die Plattform beim Lieferdienst bestellt haben, abgegeben wurden.

6.2. goPIZZAgo haftet nicht für diese Kundenbewertungen und wird diese nur dann löschen, wenn die Kundenbewertungen nach den gesetzlichen Regelungen unangemessen rufschädigend oder anderweitig zu beanstanden sind.

6.3. goPIZZAgo ist es gestattet, die Kundenbewertungen für die Bestimmung der Reihenfolge der Anzeige der Suchergebnisse auf der Plattform zu verwenden.

7. Pflichten und Obliegenheit des Lieferdienstes gegenüber goPIZZAgo

7.1. Die Erfüllung der Mitwirkungspflichten stellt eine vertragliche Hauptleistungspflicht des Lieferdienstes dar.

7.2. Der Lieferdienst wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrags erforderlich sind. Insbesondere übersendet der Lieferdienst goPIZZAgo sämtliche nötigen Lieferdienst-Materialien wie z.B. die Speisekarte und Preise, genaue und den rechtlichen Anforderungen entsprechend vollständige Angaben zu allen Zutaten und Allergenen der verwendeten Lebensmittel, die Öffnungszeiten, den Lieferradius und sämtliche Kontakt- und Zahlungsdaten. Der Lieferdienst hat diese Informationen auf dem neuesten Stand zu halten und entsprechende Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Stellt eine staatliche Behörde einen Verstoß durch den Lieferdienst oder einen seiner Mitarbeiter fest, der sich auf die Nutzung der Plattform durch den Lieferdienst auswirken könnte, muss der Lieferdienst goPIZZAgo umgehend darüber informieren.

7.3. Der Lieferdienst verpflichtet sich, die auf der Plattform veröffentlichten Preise, Preisreduzierungen und/ oder Sonderkonditionen auf anderen Vermarkungskanälen nicht zu unterbieten. Lieferdienst verpflichtet sich in einem solchen Fall, unverzüglich entsprechende Anpassungen vorzunehmen, um die Identität der Preise der angebotenen Waren und Dienstleistungen auf der Plattform und den anderen verwendeten Vermarktungskanälen herzustellen. goPIZZAgo ist es jederzeit gestattet, die Preise, Preisreduzierungen und/ oder Sonderkonditionen, welche Lieferdienste auf anderen Vermarkungskanälen verwenden, auf der Plattform identisch umzusetzen.

7.4. Der Lieferdienst wir die ihm zur Verfügung gestellten Zugänge zu der Plattform ausschließlich vertragsgemäß nutzen und nicht Dritten weitergeben. Er wird insbesondere

7.4.1. die ihm bzw. den bei ihm beschäftigten Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen für den Zugriff auf die Administrationsoberfläche von Plattform geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und angemessen Maßnahmen zu schützen. Der Lieferdienst wird goPIZZAgo unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;

7.4.2. die unter der Plattform einsehbaren Zugangsvoraussetzungen für die Nutzung von Plattform schaffen;

7.4.3. dafür Sorge tragen, dass er (z.B. bei der Nutzung von Texten/Daten Dritter auf Plattform) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet;

7.4.4. bei Nutzung von Plattform personenbezogene Daten nur erheben, verarbeiten oder nutzen, wenn eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht;

7.4.5. vor der Versendung von Daten und Informationen an goPIZZAgo oder dem Upload auf Plattform diese auf Viren und andere Schadsoftware prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme und andere geeignete und angemessene Schutzmaßnahmen einsetzen;

7.4.6. wenn er Anwendungsdaten und andere Daten in Plattform speichert, diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen;

7.4.7. sofern und soweit ihm einvernehmlich die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, regelmäßig die in Plattform gespeicherten Anwendungsdaten durch Download sichern; sofern goPIZZAgo dem Lieferdienst Anwendungsdaten auf anderen Wegen zur Verfügung stellt, gilt diese Regelung entsprechend. Die Verpflichtung von goPIZZAgo zur Datensicherung bleibt unberührt.

7.5. Der Lieferdienst wird die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach Ziffer 10 einhalten, insb.

7.5.1. keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von goPIZZAgo betrieben werden, eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze von goPIZZAgo unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;

7.5.2. den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/oder unter Nutzung von Plattform möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte nutzen, insbesondere zu Werbezwecken;

7.5.3. goPIZZAgo von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von Plattform durch den Lieferdienst beruhen oder die sich aus vom Lieferdienst verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von Plattform verbunden sind;

8. Pflichten und Obliegenheit des Lieferdienstes gegenüber Bestellern

8.1. Lieferdienst bestätigt die Wirksamkeit der über die Plattform mit den Bestellern abgeschlossenen Verträge über die Zubereitung und/ oder Lieferung von Speisen, Getränken und anderen angebotenen Waren. Lieferdienst bestätigt die dadurch jeweils entstandene Pflicht zur unverzüglichen Bearbeitung der durch den Besteller aufgegebenen Bestellung, spätestens jedoch innerhalb von einer Zeitstunde.

8.2. Kommt der Lieferdienst seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann goPIZZAgo angemessene Maßnahmen ergreifen (einschließlich einer Stornierung der Bestellung und Rückerstattung der Kosten), um eine negative Kundenbewertung zu verhindern.

8.3. Der Lieferdienst verpflichtet sich die bestellten Waren sorgfältig herzustellen, zu behandeln und zu verpacken, damit sichergestellt werden kann, dass die ausgelieferten Waren

8.3.1. den vom Besteller bestellten Waren entsprechen und in Übereinstimmung mit zusätzlichen angemessenen Anweisungen des Bestellers zubereitet wurden;

8.3.2. die auf der Plattform beworbenen Zutaten enthalten;

8.3.3. hygienisch zubereitet, verpackt, transportiert und aufbewahrt wurden.

8.4. Enthält die Bestellung Produkte mit Altersbeschränkung, erkennt der Lieferdienst hiermit an, dass er allein dafür verantwortlich ist zu gewährleisten, dass der Besteller das entsprechende gesetzliche Alter für den Kauf von Waren mit Altersbeschränkung überschritten hat. Lieferdienst muss sich dies entsprechend nachweisen lassen und, soweit der Kunde dazu nicht in der Lage ist, die Lieferung der betreffenden Produkte ablehnen.



9. Änderungen am Leistungsumfang

9.1. Plattform wird als Internetplattform ständig weiterentwickelt, um aktuellen Anforderungen (zum Beispiel an IT-Sicherheit, Usability und Schnittstellen zu Drittsystemen wie zum Beispiel Zahlungsdienstleistern) zu genügen und neue oder verbesserte Funktionen bereitzustellen. goPIZZAgo ist insoweit berechtigt, nach seinem eigenen Ermessen, jederzeit einzelne Funktionalitäten der Plattform zu ändern.

9.2. Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version der Plattform oder einer Änderung eine wesentliche Änderung von Funktionalitäten von Plattform, durch Plattform unterstützter Arbeitsabläufe des Lieferdiensts und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird goPIZZAgo dies dem Lieferdienst spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung ankündigen. Widerspricht der Lieferdienst der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, wird die Änderung Vertragsbestandteil. goPIZZAgo wird den Lieferdienst bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.

9.3. Die Funktionalitäten von Plattform und die durch Plattform unterstützten Arbeitsabläufe des Lieferdiensts sind wegen der Art der Dienstleistung (IT-Infrastruktur zum Betrieb von Lieferdiensten) auch durch gesetzliche Vorgaben bestimmt. Wenn sich diese Vorgaben verändern, ist goPIZZAgo deshalb abweichend von Ziffer 9.1 berechtigt, Anpassungen an Plattform vorzunehmen, die auch den Leistungsumfang verändern können, damit Plattform weiterhin im Einklang mit geltendem Recht genutzt werden kann. goPIZZAgo wird den Lieferdienst über die Bereitstellung aktualisierter Fassungen von Plattform wegen geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen rechtzeitig informieren.



10. Nutzungsrechte an der Plattform

10.1. Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, räumt goPIZZAgo dem Lieferdienst ein einfaches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares, zeitlich auf die Dauer der vereinbarten Nutzung beschränktes Nutzungsrecht an Plattform zur Nutzung durch den Lieferdienst zur Entgegennahme und Abwicklung von Bestellungen nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen ein.

10.2. Plattform ist ein internetbasierter Dienst, der Rechenzentren und/oder Cloud-Services nutzt und dem Lieferdienst zur direkten Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Plattform wird nur zur Nutzung auf der von goPIZZAgo dafür vorgesehenen Infrastruktur bereitgestellt und dem Lieferdienst nicht zur Installation auf eigenen Geräten überlassen. goPIZZAgo stellt dem Lieferdienst insbesondere keinen Quellcode oder Objektcode von Plattform zur Verfügung. Plattform kann nur über den von goPIZZAgo bereitgestellten Webclient genutzt werden. Nach Abschluss des Vertrages zur Nutzung von Plattform erhält der Lieferdienst von goPIZZAgo zum Bereitstellungstermin gemäß Ziffer 4.1 die Zugangsdaten für den Webclient. Über den Webclient kann der Lieferdienst die Administrationsoberfläche von Plattform aufrufen.

10.3. Der Lieferdienst ist nur berechtigt, Plattform für gastronomische Angebote zu nutzen, die er in seinem eigenen Namen anbietet. Die gewerbliche Weitervermietung an andere Lieferdienst bzw. Gastronomiebetriebe oder Anbieter vergleichbarer Veranstaltungen/Angebote, insbesondere (i) ein Rechenzentrumsbetrieb für Dritte oder (ii) das Zur-Verfügung-Stellen von Plattform (z.B. als Application Service Providing) oder (iii) die Nutzung von Plattform zur Schulung von Personen, die nicht Mitarbeiter des Lieferdiensts sind, ist untersagt.

10.4. Plattform enthält eine Online-Hilfe und Online-Dokumentation.

10.4.1. goPIZZAgo kann auf Plattform weitere Dokumentationen, Schulungsunterlagen FAQs und sonstige vergleichbare Hilfsmittel zur Verfügung stellen. Geschuldet sind diese Materialien nur im ausdrücklich von goPIZZAgo nach 3.1 angenommenen Vertragsangebot festgelegten Umfang.

10.4.2. Für den Umfang der Nutzungsrechte an den Online-Hilfen und Online-Dokumentationen gelten Ziffer 10.1 bis 10.3 entsprechend.

10.4.3. Eine Vervielfältigung oder Bearbeitung dieser von goPIZZAgo zur Verfügung gestellten Anwendungsdokumentation ist über den zum Abruf und zur Nutzung notwendigen Umfang hinaus nicht gestattet.

10.5. Sofern und soweit während der Laufzeit dieses Vertrags, insb. durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten, durch nach diesen Nutzungsbedingungen erlaubte Tätigkeiten des Lieferdiensts mit Plattform eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stehen alle Rechte hieran dem Lieferdienst zu. Der Lieferdienst bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke.



11. Verfügbarkeit

11.1. Unter Verfügbarkeit verstehen die Vertragspartner die technische Nutzbarkeit von Plattform und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Lieferdienst. Übergabepunkt für Plattform und die Anwendungsdaten ist der Routerausgang des Rechenzentrums, in dem Plattform betrieben wird.

11.2. Für Plattform gewährleistet goPIZZAgo eine Verfügbarkeit von 99% pro Kalendermonat.

11.2.1. Von der Verfügbarkeit nach Ziffer 11.1 ausgenommen sind erforderliche geplante Wartungsarbeiten. Geplante Wartungsarbeiten sind Arbeiten an den Datenverarbeitungsanlagen oder dem Gesamtsystem, die zur technischen Anpassung, Gewährleistung der Funktion und Interoperabilität, technischen Fortentwicklung und anderer Änderungen erforderlich sind. goPIZZAgo wird den Lieferdienst hierüber vorab informieren und die Wartungsarbeiten möglichst zu Zeiten durchführen, zu denen Plattform erfahrungsgemäß am wenigsten genutzt wird.

11.2.2. Neben den geplanten Wartungsarbeiten nach Ziffer 11.2.1 kann die Verfügbarkeit nach Ziffer 11.1 durch ungeplante und unvorhergesehene Ausfallzeiten eingeschränkt sein. Dies sind Zeiten, in denen durch ungeplante und unvorhergesehene Ereignisse, die goPIZZAgo nicht zu vertreten hat, beispielsweise höhere Gewalt, Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler sowie technische Probleme in den Datenleitungen, die den Weiterbetrieb von Plattform beeinträchtigen,

11.3. Der Kundenservice für die Nutzung von Plattform ist für Lieferdienste zu den auf der Platform angegebenen Geschäftszeiten erreichbar. Der Support kann unter den auf www.gopizzago.de angebotenen Kontaktmöglichkeiten kontaktiert werden.

12. Provision, Entgelt, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit

12.1. Die Vergütung kann sich aus nutzungsabhängigen Vergütungen oder Provisionen und/oder Pauschalen für bestimmte Nutzungszeiträume zusammensetzen. goPIZZAgo trifft mit den Lieferdiensten entsprechende Individualabreden zu der Vergütung und den Zahlungsbedingungen.

12.2. Eine für die Nutzung vereinbarte Pauschale für jeden angefangenen Kalendermonat an. Sie wird am drittletzten Werktag des jeweils vorangehenden Kalendermonats im Voraus fällig. Hat der Lieferdienst den Vertrag berechtigterweise außerordentlich gekündigt, so ist die Pauschale zeitanteilig zurückzuzahlen.

12.3. Nutzungsabhängige Vergütungen fallen bei Nutzung der entsprechenden Leistungen und Provisionen bei Abschluss provisionspflichtiger Verträge an. Die Abrechnung erfolgt jeweils zum Ende eines Kalendermonats.

12.4. Sonstige ausdrücklich als vergütungspflichtig vereinbarte Leistungen werden von goPIZZAgo nach Aufwand (Time & Material) gesondert angeboten und nach Bestätigung des Angebots durch den Lieferdienst, von goPIZZAgo erbracht.

12.5. goPIZZAgo ist berechtigt, die vereinbarten Preise für die vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. goPIZZAgo wird diese Preiserhöhungen dem Lieferdienst in Textform bekannt geben; die Preiserhöhungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Lieferdienst bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des bisherigen Preises, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen; macht er von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, so werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung die bisherigen Preise berechnet. Auf dieses Kündigungsrecht wird goPIZZAgo den Lieferdienst zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen. Eine Erhöhung der Preise innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Nutzungsvertrages für Plattform ist ausgeschlossen.

12.6. Sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben, ist die Vergütung nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung durch goPIZZAgo an den Lieferdienst 7 Tage nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.

12.7. Vergütungen werden zuzüglich MwSt. in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet.

13. Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltungsrecht

13.1. Ein Recht zur Aufrechnung steht den Parteien nur zu, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder nicht bestritten werden.

13.2. Die Abtretung eines Anspruchs des Lieferdiensts gegenüber goPIZZAgo ist nur mit der Einwilligung oder Genehmigung von goPIZZAgo rechtswirksam; § 354a HGB bleibt unberührt.

13.3. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Lieferdienst insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

14. Regelungen bei Mängeln der Plattform

14.1. goPIZZAgo haftet dafür, dass Plattform

14.1.1. für die sich aus der Leistungsbeschreibung unter www.gopizzago.de ergebenden Zwecke geeignet ist,

14.1.2. während der gesamten Vertragslaufzeit frei von Mängeln ist,

14.1.3. insb. frei von Viren und ähnlicher Schadsoftware ist, welche die Tauglichkeit von Plattform zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben.

14.2. Kommt goPIZZAgo den in den 14.1 vereinbarten Verpflichtungen nicht vollständig nach, gelten die folgenden Regelungen.

14.2.1. Gerät goPIZZAgo mit der erstmaligen betriebsfähigen Bereitstellung von Plattform in Verzug, so richtet sich die Haftung nach Ziffer 16. Der Lieferdienst ist zum Rücktritt berechtigt, wenn goPIZZAgo eine vom Lieferdienst gesetzte zweiwöchige Nachfrist nicht einhält, d.h. innerhalb der Nachfrist nicht die volle vereinbarte Funktionalität von Plattform zur Verfügung stellt.

14.2.2. Kommt goPIZZAgo nach erstmaliger betriebsfähiger Bereitstellung von Plattform den vereinbarten Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, so verringern sich monatliche Pauschalen nach Ziffer 12.2 anteilig für die Zeit, in der Plattform und/oder die Anwendungsdaten dem Lieferdienst nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung standen.

14.2.3. Hat goPIZZAgo diese Nichterfüllung zu vertreten, so kann der Lieferdienst ferner Schadensersatz geltend machen.

14.3. Bei Ausfällen von Plattform aus Gründen, die goPIZZAgo vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, haftet goPIZZAgo unabhängig von der in den Ziffern 11.1 und 11.2 vereinbarten Verfügbarkeit.

14.4. goPIZZAgo hat darzulegen, dass goPIZZAgo den Grund für die verspätete Bereitstellung oder den Leistungsausfall nicht zu vertreten hat. Hat der Lieferdienst den Leistungsausfall goPIZZAgo nicht angezeigt, so hat er im Bestreitensfall zu beweisen, dass goPIZZAgo anderweitig Kenntnis davon erlangt hat.

14.5. Behaupten Dritte Ansprüche, die den Lieferdienst hindern würden, Plattform wie mit goPIZZAgo vereinbart zu nutzen, unterrichtet der Lieferdienst goPIZZAgo unverzüglich und umfassend in Textform.

14.5.1. Der Lieferdienst ermächtigt goPIZZAgo hiermit, Klagen gegen Dritte gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Wird der Lieferdienst verklagt, stimmt er sich mit goPIZZAgo ab und nimmt Prozesshandlungen, insb. Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit Zustimmung von goPIZZAgo vor.

14.5.2. goPIZZAgo ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und den Lieferdienst von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht auf dessen pflichtwidrigem Verhalten beruhen.

14.6. Aus sonstigen Pflichtverletzungen von goPIZZAgo kann der Lieferdienst Rechte nur herleiten, wenn er diese gegenüber goPIZZAgo schriftlich gerügt und goPIZZAgo eine Nachfrist zur Abhilfe eingeräumt hat. Das gilt nicht, soweit nach der Art der Pflichtverletzung eine Abhilfe nicht in Betracht kommt. Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die in 16 festgelegten Grenzen.

15. Höhere Gewalt

15.1. Keiner der Vertragspartner ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt oder Umständen, die höherer Gewalt gleichstehen (wie z.B. währungs- und handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, Betriebsstörungen wie bspw. Feuer, Maschinendefekte, Bruch, Rohstoff- oder Energiemangel, nicht von einem Vertragspartner beeinflussbare technische Probleme des Internets, Seuchen, Epidemien und/ oder andere Gesundheitsnotstände), verpflichtet.

15.2. Leistungsverzögerungen, die bei goPIZZAgo oder bei einem Unterlieferanten/Subunternehmer von goPIZZAgo aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen entstehen, die höherer Gewalt gleichstehen berechtigen goPIZZAgo, die Bereitstellung und/oder Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Sofern die Durchführung des Vertrages aufgrund der Verzögerung für den Lieferdienst unzumutbar wird, ist er zum Rücktritt berechtigt. Bei nicht nur vorübergehenden Leistungshindernissen ist goPIZZAgo ebenfalls berechtigt vom Vertrag zurücktreten, sofern ein Festhalten am Vertrag für goPIZZAgo nicht zumutbar ist.

15.3. Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.

16. Haftung von goPIZZAgo

16.1. goPIZZAgo haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet goPIZZAgo nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso alle diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Im Übrigen haftet goPIZZAgo für leicht fahrlässig verursachte Schäden nicht.

16.2. In den Fällen einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet goPIZZAgo für jeden einzelnen Schadensfall begrenzt auf € 100.000,-, für alle unter diesem Vertrag auftretenden Schadensfälle begrenzt auf € 200.000,-.

16.3. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens, wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

16.4. Nur bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie oder Zusicherung haftet goPIZZAgo verschuldensunabhängig.

16.5. Die verschuldensunabhängige Haftung von goPIZZAgo auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Die Haftung von goPIZZAgo für Verschulden gemäß Ziffer 16.1 bis 16.3 bleibt unberührt.

16.6. Soweit die Schadensersatzhaftung von goPIZZAgo ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von goPIZZAgo.

17. Laufzeit, Kündigung

17.1. Soweit zwischen den Parteien nichts Abweichendes, zum Beispiel eine feste Nutzungsdauer für Plattform, festgelegt wurde, gilt für das Vertragsverhältnis zur Nutzung von Plattform folgendes:

17.1.1. Ein Vertragsverhältnis zur Nutzung von Plattform kommt gemäß Ziffer 3.1 zustande und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

17.1.2. Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt ab dem gemäß Ziffer 4 vereinbarten Zeitpunkt.

17.1.3. Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner in Textform mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahrs ordentlich gekündigt werden, erstmals jedoch zum Ablauf desjenigen Kalenderjahrs, das dem Kalenderjahr des Vertragsschlusses folgt.

17.2. Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für goPIZZAgo insbesondere in jedem Fall vor, in dem

17.2.1. der Lieferdienst für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrags, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist. Falls zwischen den Parteien kein monatliches Entgelt für die Nutzung von Plattform vereinbart worden ist, gelten diese Regelungen entsprechend für einen Betrag, der dem Anteil des zwischen den Parteien vereinbarten Entgelts für einen Nutzungszeitraum von zwei Monaten entspricht. Zur Berechnung dieses Anteils wird das zwischen den Parteien vereinbarte Entgelt auf den vereinbarten Nutzungszeitraum umgelegt.

17.2.2. Der Lieferdienst zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist; nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Lieferdiensts darf goPIZZAgo jedoch nicht wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Vergütung, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist, oder wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferdiensts kündigen;

17.2.3. der Lieferdienst gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt, insbesondere die vertragliche Pflicht, bei der Nutzung der vertraglichen Leistungen von goPIZZAgo das Recht zu beachten, und diesen Verstoß auch nach Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch goPIZZAgo nicht unverzüglich abstellt.

18. Datenschutz

18.1. Die Besteller, die auf Plattform bei einem Lieferdienst bestellen wollen, müssen sich zentral bei goPIZZAgo registrieren.

18.1.1. Die bei goPIZZAgo registrierten Besteller nutzen danach die bei goPIZZAgo zentral gespeicherten Zugangsdaten, um bei den Lieferdiensten, die Plattform nutzen, zu bestellen. Für diese Datenverarbeitung ist goPIZZAgo verantwortlich. goPIZZAgo wird gegenüber den Besuchern für die zentrale Registrierung die Betroffenenrechte gemäß Art. 12-22 DSGVO erfüllen.

18.1.2. Wenn bei einem Lieferdienst über Plattform bestellen, erteilen die Besucher ihre Zustimmung zur Übertragung ihrer personenbezogenen Daten an den Lieferdienst. Ab diesem Zeitpunkt ist der Lieferdienst für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten und die Einhaltung der Betroffenenrechte der Besucher gemäß Art. 12-22 DSGVO verantwortlich.

18.2. goPIZZAgo stellt als Auftragsverarbeiter Plattform für den Lieferdienst bereit. goPIZZAgo ist nicht dafür verantwortlich, wie der Lieferdienst personenbezogene Daten verarbeitet, um Plattform zu nutzen, insbesondere wenn der Lieferdienst über Plattform eingegangene Bestellungen ausführt. In diesem Zusammenhang ist goPIZZAgo als Auftragsverarbeiter für den Lieferdienst tätig. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten richten sich nach der zwischen goPIZZAgo und dem Lieferdienst abgeschlossenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

18.3. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten für das Vertragsverhältnis zur Nutzung von Plattform gelten folgende Regelungen:

18.3.1. goPIZZAgo verarbeitet personenbezogene Daten des Lieferdiensts und/oder der für den Lieferdienst tätigen Personen gemäß der Datenschutzinformation für Lieferdienste von goPIZZAgo, die unter (…) abgerufen werden kann. Der Lieferdienst verpflichtet sich, die Betroffenen entsprechend zu informieren.

18.3.2. Enthalten vom Lieferdienst übermittelte Informationen, Daten und andere Inhalte personenbezogene Daten Dritter, trägt der Lieferdienst die Verantwortung für die Zulässigkeit der Übermittlung an goPIZZAgo und der Verarbeitung durch goPIZZAgo im vertragsgemäßen Umfang.

18.4. Der Lieferdienst stellt goPIZZAgo von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von datenschutzrechtrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Haftung gemäß Art. 82 DSGVO, frei, soweit die vom Lieferdienst veranlasste Übermittlung personenbezogener Daten Dritter an goPIZZAgo zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt.

19. Geheimhaltung

19.1. In dieser Vereinbarung bedeuten »Vertrauliche Informationen« nichtöffentliche Informationen, die am oder nach dem Tag des Inkrafttretens (dem Tag, an dem die Parteien den Nutzungsvertrag für Plattform abgeschlossen haben) von einer Partei (der „Offenlegenden Vertragspartei“) der anderen Partei (der „Empfangenden Vertragspartei“) offenbart werden, sich auf die Nutzung von Plattform durch den Lieferdienst beziehen und entweder in Textform mitgeteilt werden und als vertraulich gekennzeichnet sind, oder die in jeder anderen Form mitgeteilt werden, vorausgesetzt sie sind entweder unter vertraulichen Umständen mitgeteilt worden oder würden unter Zugrundelegung eines vernünftigen geschäftlichen Urteils von den Parteien als vertraulich angesehen, einschließlich von Informationen, die von einer Partei oder ihren verbundenen Unternehmen bei einem Besuch des Betriebs der anderen Partei gesehen oder in Erfahrung gebracht werden.

19.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, Vertrauliche Informationen streng geheim zu halten und dazu zumindest den Umständen nach angemessene Maßnahmen zur Geheimhaltung zu ergreifen, und Vertrauliche Informationen ohne Zustimmung der Offenlegenden Vertragspartei an keinen Dritten weiterzugeben oder auf andere Weise zu offenbaren, zugänglich machen, zu verbreiten oder zu veröffentlichen und nur für die vertraglichen Zwecke zu verwenden.

19.3. Die Empfangende Vertragspartei verpflichtete sich weiter, alle angemessenen Schritte zu unternehmen und alle Vorkehrungen zu treffen, um eine unberechtigte Nutzung oder Weitergabe der Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Vertragspartei zu verhindern.

19.3.1. Die Empfangende Vertragspartei wird die Vertraulichen Informationen nur den Personen zur Verfügung stellen, die von den Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Vertragspartei Kenntnis erlangen müssen, damit die Empfangende Vertragspartei ihren Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag nachkommen kann, und sie wird sie nur weitergeben, wenn die jeweiligen Personen sich gegenüber der Empfangenden Vertragspartei in angemessener Weise zur Vertraulichkeit verpflichtet haben.

19.3.2. Die Vertragsparteien haften für die Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtungen dieser Vereinbarung durch diese Personen, die für sie tätig werden, in der gleichen Weise wie für eine Verletzung durch sie selbst. Die Empfangende Vertragspartei wird die Offenlegenden Vertragspartei unverzüglich informieren, wenn ihr eine unberechtigte Nutzung oder Weitergabe der Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Vertragspartei bekannt wird, und sie wird auf Wunsch der Offenlegenden Vertragspartei alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um eine weitere unberechtigte Nutzung oder Weitergabe der Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Vertragspartei zu unterbinden.

19.4. Die Geheimhaltungsverpflichtung der Empfangenden Vertragspartei gilt nicht für Vertrauliche Informationen, für die die Empfangende Vertragspartei durch Unterlagen in Textform nachweisen kann, dass die jeweilige Information

19.4.1. zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits allgemein zugänglich war oder nach Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden der Empfangenden Vertragspartei allgemein zugänglich wurde, oder

19.4.2. zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits im Besitz der Empfangenden Vertragspartei war,

19.4.3. der Empfangenden Vertragspartei von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung oder Nichtbenutzung zugänglich gemacht wurde;

19.4.4. aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder gerichtlicher Anordnungen Behörden mitzuteilen ist; wobei die Empfangende Vertragspartei der Offenlegenden Vertragspartei die Verpflichtung zur Mitteilung unverzüglich anzuzeigen hat, um der Offenlegenden Vertragspartei die Möglichkeit zu geben, in ihrem Ermessen angemessenen Schritte einzuleiten, um zu verhindern, dass die Vertraulichen Informationen allgemein zugänglich werden, oder

19.4.5. von der Empfangenden Vertragspartei unabhängig und ohne Verletzung dieses Vertrages entwickelt wurde.

19.5. Durch die Mitteilung, Offenbarung oder Zugänglichmachung von Vertraulichen Informationen durch eine der Vertragsparteien werden der empfangenden Vertragspartei nur in dem vertraglich zur Nutzung von Plattform durch den Lieferdienst geregelten Umfang Rechte, Lizenzen oder gewerbliche Schutzrechte jeglicher Art eingeräumt.

19.6. Nach Beendigung dieses Vertrages, gleich aus welchem Grund, wird die Empfangende Vertragspartei auf Verlangen der Offenlegenden Vertragspartei alle Kopien und Dokumente und sonstigen Unterlagen, die Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Vertragspartei beinhalten, an die Offenlegende Vertragspartei zurückgeben oder vernichten. Ausgenommen sind nur Kopien, zu deren Aufbewahrung die Empfangende Vertragspartei gesetzlich verpflichtet oder aufgrund dieses Vertrages berechtigt ist. Ungeachtet dessen darf die Empfangende Vertragspartei Vertrauliche Informationen

19.6.1. zum Zweck des Nachweises oder der Abwehr möglicher späterer Ansprüche aus dieser Vereinbarung,

19.6.2. zur Einhaltung buchhalterischer oder anderer gesetzlicher Aufbewahrungsfristen oder zur Dokumentation von Entscheidungen von Aufsichtsräten oder vergleichbarer Gremien und

19.6.3. soweit die Löschung elektronischer Kopien der Vertraulichen Informationen, die lediglich als Backup in automatisierten Systemen angelegt wurden, einen unverhältnismäßig hohen technischen Aufwand erfordern würden, zurückbehalten.

19.7. Solange Vertrauliche Informationen gespeichert bleiben, gelten die Regelungen zur Verschwiegenheit entsprechend fort. Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang der Aufforderung der Offenlegenden Partei wird die Empfangende Partei der Offenlegenden Partei die Beachtung von Ziffer 19.6 schriftlich bestätigen.

19.8. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, nicht geltend zu machen, dass eine bestimmte Vertrauliche Information der jeweils anderen Vertragspartei im Sinne dieser Vereinbarung kein Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 2 Nr. 1 lit. b) GeschGehG darstellt, weil die andere Vertragspartei oder ein dritter Inhaber dieser Vertraulichen Information die betreffende Vertrauliche Information nicht zum Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen im Sinne des § 2 Nr. 1 lit. b) GeschGehG gemacht haben. Die Vertragsparteien verzichten wechselseitig darauf, geltend zu machen, dass entsprechende Geheimhaltungsverpflichtungen entfallen seien.

19.9. Die Verpflichtungen aus dieser Ziff. 19 gelten auch über die Laufzeit des Nutzungsvertrages hinaus.

20. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

20.1. Ist der Lieferdienst Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Stuttgart und Erfüllungsort der Sitz von goPIZZAgo, Hasenbergsteige 24, 70197 Stuttgart.

20.2. Das auf diese Vereinbarung anwendbare und für ihre Auslegung maßgebliche Recht ist ausschließlich das deutsche Recht, unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.

21. Schlussbemerkungen, Nichtigkeitsklausel

21.1. Die in einem nach 3.1 angenommenen Vertragsangebot getroffenen Regelungen gehen im Fall von Konflikten diesen Nutzungsbedingungen vor.

21.2. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung gänzlich oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

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